Rechtsprechung
   BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40548
BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19 (https://dejure.org/2020,40548)
BVerfG, Entscheidung vom 30.10.2020 - 1 BvR 453/19 (https://dejure.org/2020,40548)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 1 BvR 453/19 (https://dejure.org/2020,40548)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40548) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Rechtsprechung des BGH zum Begriff des "unabhängigen Treuhänders" im Sinne von § 203 Abs. 2 S. 1 VVG mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zum Begriff des "unabhängigen Treuhänders" iSd § 203 Abs 2 S 1 VVG keine unzulässige Rechtsfortbildung - Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bereits unzulässig, zudem auch in der Sache ohne Erfolgsaussichten

  • Wolters Kluwer

    Darstellen der Unabhängigkeit des Treuhänders als ein im Rechtsstreit vor den Zivilgerichten eigenständig zu überprüfendes Tatbestandsmerkmal einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung; Verfassungsbeschwerde als unzulässig mangels Rechtswegerschöpfung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zum Begriff des "unabhängigen Treuhänders" iSd § 203 Abs 2 S 1 VVG keine unzulässige Rechtsfortbildung - Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bereits unzulässig, zudem auch in der Sache ohne Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zum Begriff des "unabhängigen Treuhänders" iSd § 203 Abs. 2 S. 1 VVG keine unzulässige Rechtsfortbildung - Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bereits unzulässig, zudem auch in der Sache ohne Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zum Begriff des "unabhängigen Treuhänders" iSd § 203 Abs. 2 S. 1 VVG keine unzulässige Rechtsfortbildung - Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bereits unzulässig, zudem auch in der Sache ohne Erfolgsaussichten

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Rspr des BGH zum Begriff des "unabhängigen Treuhänders" iSd § 203 Abs 2 S 1 VVG keine unzulässige Rechtsfortbildung - Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung bereits unzulässig, zudem auch in der Sache ohne Erfolgsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung - und die Unabhängigkeit des Treuhänders

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19
    Die angegriffene Entscheidung bewegt sich innerhalb der insoweit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. nur BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ; 133, 168 ; 149, 126 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a. -, Rn. 35 ff.).

    Insbesondere stellt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG bezeichne mit dem Begriff "unabhängiger Treuhänder" die nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsrechts bestellte Person, weder den klaren Wortlaut des Gesetzes hintan (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a.-, Rn. 49) noch liegt diese Deutung des Wortlauts der Norm offensichtlich eher fern (vgl. BVerfGE 133, 168 m.w.N.).

    Dass sich das nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergebende Zusammenspiel zwischen der den Zivilgerichten obliegenden "sachlichen" Prüfung von Beitragserhöhungen und der Kontrolle der an den "unabhängigen Treuhänder" gestellten Anforderungen durch die Versicherungsaufsicht über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetze (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a. -, Rn. 38 f.), ist nicht ersichtlich und ergibt sich namentlich nicht aus der Entstehungsgeschichte der einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19
    Die angegriffene Entscheidung bewegt sich innerhalb der insoweit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. nur BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ; 133, 168 ; 149, 126 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a. -, Rn. 35 ff.).

    Insbesondere stellt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG bezeichne mit dem Begriff "unabhängiger Treuhänder" die nach den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsrechts bestellte Person, weder den klaren Wortlaut des Gesetzes hintan (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a.-, Rn. 49) noch liegt diese Deutung des Wortlauts der Norm offensichtlich eher fern (vgl. BVerfGE 133, 168 m.w.N.).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BVerfG, 30.10.2020 - 1 BvR 453/19
    Die angegriffene Entscheidung bewegt sich innerhalb der insoweit gezogenen verfassungsrechtlichen Grenzen (vgl. nur BVerfGE 128, 193 ; 132, 99 ; 133, 168 ; 149, 126 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15 u.a. -, Rn. 35 ff.).
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 19. Dezember 2018 (IV ZR 255/17, BGHZ 220, 297 Rn. 30) entschieden hat, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders von den Zivilgerichten im Rechtsstreit über eine Prämienanpassung nicht gesondert zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 1 BvR 453/19, juris).
  • LG Köln, 24.02.2021 - 23 O 113/20

    AXA muss zu viel gezahlte Beiträge zur privaten Krankenversicherung erstatten -

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2018 (IV ZR 255/17) nicht angenommen hat (Az. 1 BvR 453/19), steht fest, dass die Unabhängigkeit der Treuhänder von den Zivilgerichten nicht zu prüfen ist.
  • OLG Rostock, 29.08.2023 - 4 U 166/22

    Auskunft über und Wirksamkeit von Prämienanpassungen zu einer privaten

    Dies stellt insbesondere keine verfassungswidrige Rechtsfortbildung dar, weil weder der klare Wortlaut des Gesetzes hintangestellt wird noch diese Deutung des Wortlauts der Norm offensichtlich eher fern liegt; es ist nicht ersichtlich, dass sich das ergebende Zusammenspiel zwischen der den Zivilgerichten obliegenden "sachlichen" Prüfung von Beitragserhöhungen und der Kontrolle der an den "unabhängigen Treuhänder" gestellten Anforderungen durch die Versicherungsaufsicht über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzte (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.10.2020, Az.: 1 BvR 453/19, - zitiert nach juris -, Rn. 14 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht